“Pickerl” §57A Überprüfung

Die § 57a Untersuchung ist ungefähr so beliebt wie ein Zahnarztbesuch!

Dieser Termin kommt immer ungelegen. Zudem muss man mit Wartezeiten rechnen – gerade dann, wenn man es eilig hat oder erfreulichere Termine wahrnehmen möchte. Und was passiert, wenn gar ein Mangel festgestellt wird? Sie wissen schon – dann geht es wieder von vorne los.

Dürfen wir Ihnen das alles komplett abnehmen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, bringen Sie Ihr Fahrzeug und holen Sie es zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab. Frisch gewaschen und mit der neuen Plakette. Natürlich können Sie die §57a Überprüfung auch mit unserem Hol- und Bringdienst oder dem Ersatzwagen-Angebot verbinden.

Und falls sich tatsächlich herausstellen sollte, dass etwas erneuert oder repariert werden muss, erledigen wir das – selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen – im Handumdrehen für Sie.

Wir beraten Sie gern, falls Sie noch weitere Fragen haben.